Die Gemeinde Kernen im Remstal (ca. 15.800 Einwohner) liegt im Herzen der Region Stuttgart. Die
Gemeinde verfügt über eine hervorragende soziale und kulturelle Infrastruktur, über sehr gute
Einkaufsmöglichkeiten und aufgrund der Lage im unteren Remstal über ein attraktives Erholungs- und
Freizeitangebot.
Wir sind Träger von zehn kommunalen Kindertagesbetreuungseinrichtungen. Im Kinderhaus „Alte Schule“
werden in einer Ganztages- und einer VÖ-Gruppe Kinder von ein bis drei Jahren und in je zwei Ganztages-
und VÖ-Gruppen Kinder von drei bis sechs Jahren betreut. Für den Kindergartenbereich in der Ganztagesgruppe suchen wir ab sofort eine
pädagogische Fachkraft (m/w/d) mit 100 % Beschäftigungsumfang
Damit Sie Ihre Stärken zeigen und entfalten können, bieten wir Ihnen nachfolgendes Tätigkeitsprofil:
- Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren
- Förderung und Wertschätzung der Kinder in allen Bereichen
- Organisations- und Verwaltungsaufgaben
- Zusammenarbeit mit Eltern
Dafür benötigen Sie:
- Erfolgreicher Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss
- gemäß § 7 KiTaG
- Erfahrung in der Umsetzung des Orientierungsplans
Wir bieten:
- Eine unbefristete Beschäftigung
- Eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe S 8a TVÖD
- Zielgerichtete Fortbildungsmöglichkeiten
- Unterstützung durch unsere Fachberaterin
- Kostenloses Getränke- und Sportangebot
- Altersversorgung des öffentlichen Diensts
- Weitere Benefits
Na, Ehrgeiz und Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre vollständige Bewerbung bis zum 08.02.2026. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung und Befähigung bevorzugt. Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich bitte an Bettina Schenk, Stv. Sozialamtsleitung (Tel. 07151 4014-119). Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an unser Bewerbungstool Stellenangebote | Gemeinde Kernen.
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß
Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische
Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.